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Steuerhinweise

Neue Reisekosten ab 2008

02.06.07 | Alter: 5 Jahre |
Kategorie: Steuerhinweise

 

2008 wird nahezu jedes Unternehmen von neuen Reisekostenvorschriften betroffen sein. Die Abrechnung von Taggeldern und KM-Geldern werden sich danach stark verändern.

Neue Reisekostenvorschriften ab 2008

Ab 2008 wird sich vieles ändern

Ausgangslage:
Beiträge, die aus Anlass einer Dienstreise als Reisekostenvergütung (z.B. Taggeld, Nächtigungsgeld, Kilometergeld) gezahlt werden, sind gemäß §26 Z4 EStG lohnsteuerfrei. Enthält eine lohngestaltende Vorschrift wie z.B. ein Kollektivvertrag aber eine günstigere Definition des Dienstreisebegriffs, so können Reisekostensätze auch über einen längeren Zeitraum steuerfrei belassen werden.

Der VfGH hat mit Erkenntnis vom 22.6.2006 die steuerliche Privilegierung von Reisekostenersätzen, die aufgrund von lohngestaltenden Vorschriften gezahlt werden, wegen Gleichheitswidrigkeit mit Ablauf des 31.12.2007 aufgehoben.

Anfang Mai 2007 wurde von Abgeordneten ein Initiativantrag (220/A BlgNr 23.GP) zu einer verfassungskonformen Neuregelung der Reisekostenvergütung im Nationalrat eingebracht. Hier eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

  • Taggelder für bestimmte Tätigkeiten (Außendienst, Fahrtätigkeit, BAustellen- und Montagetätigkeit, Arbeitskräfteüberlassung, vorübergehende Tätigkeit an einem Einsatzort in einer anderen politischen Gemeinde), welche aufgrund lohngestaltender Vorschriften gem § 68 Abs 5 Z 1 bis 6 EStG vom Arbeitgeber gezahlt werden müssen, bleiben steuerfrei (gemäß der im § 3 Abs 1 EStG Z 16b) und beitragsfrei (§ 49 Abs 3 Z 1 ASVG). Die Taggelder dürfen allerdings die sich aus § 26 Z 4 EStG ergebenden Beträge nicht übersteigen.
  • Unabhängig vom Vorliegen einer lohngestaltenden Vorschrift soll das Taggeld stets nach Kalendertagen abgerechnet werden können.
  • Aus Vereinfachungsgründen soll für Auslandsreisen derselbe Stundenteiler wie für Inlandsreisen gelten.
  • Zur Vermeidung missbräuchlicher Umwandlungen von steuer- und beitragspflichtigen Entgelten in steuer- und beitragsfreie Reiseaufwandsentschädigungen soll im Gesetz ausdrücklich klargestellt werden, dass deratige "Gehaltsumwandlungen" nicht zu steuer- und beitragsfreien Bezügen führen.
  • Hinsichtlich vom Arbeitgeber bezahlter Fahrkostenvergütungen soll in § 26 Z 4 EStG eine Abgrenzung aufgenommen werden, ab wann im Zusammenhang mit Dienstreisen von Fahrten zwischen Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung auszugehen ist. Werden Fahrten zu einem Einsatzort in einem Kalendermonat überwiegend unmittelbar vom Wohnort aus angetreten, liegen Hinsichtlich dieses Einsatzortes ab dem Folgemonat Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vor, die mit dem Verkehrsabsetzbetrag bzw. dem Pendlerpauschale abgegolten sind. Allfällige Fahrtkostenersätze zum Einsatzort sind dann steuerpflichtig.
  • Abweichend davon sollen allerdings bis 31.12.2009 Fahrten zu einer Baustelle oder einem Einsatzort für Montagetätigkeit, die unmittelbar von der Wohnung aus angetreten werden, keine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte darstellen.

Über weitere Entwicklungen werden wir Sie informieren.

Seminartipp: "Reisekosten NEU - Praktikerseminar", Veranstalter:  ARS - Akademie für Recht & Steuern
Sie erfahren beispielsweise, wie radikal die Steuerfreiheit von Km-Geldern - nach einer dreijährigen Schonfrist - gekürzt wird. Fallen in Ihrem Betrieb Auslandsdienstreisen an? Dann sind die Infos zur völlig neugestalteten Auslandsdienstreise-Abrechnung für Sie wichtig. Die Vortragenden, Experten aus der Finanzverwaltung und aus der Praxis sind Garanten dafür, dass Sie nicht nur Informationen, sondern auch praktische Anwendungs- und Umsetzungstipps erhalten. Beispielsweise erhalten Sie Tipps, wie Sie Ihre Reisekostenabrechnungen an die neuen Bestimmungen anpassen sollten.

Termininfos und Anmeldehinweise finden Sie in der u.a. Broschüre zum Download.


Dateien:
ReisekostenNEU_ASR.pdf
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