Vorsteuervergütung Ausland
28.04.06 | Alter: 4 Jahre |
Kategorie: Steuerhinweise
Termin 30.Juni 2006: Einreichen der Anträge zur Vergütung ausländischer Umsatzsteuer
Österreichische Unternehmer, die im Ausland betrieblich veranlasste Ausgaben tätigen, können die dafür jeweils in Rechnung gestellte Umsatzsteuer grundsätzlich im jeweiligen Land im Rahmen eines Vorsteuervergütungsverfahrens geltend machen.
Grundsätzliche Voraussetzungen:
Das österreichische Unternehmen darf im Vergütungsstaat nicht ansässig sein. Es darf weiters dort nicht zur Umsatzsteuer veranlagt werden bzw. nicht dem allgemeinen Besteuerungsverfahren unterliegen, d.h. es dürfen in diesem Staat keine Inlandsumsätze ausgeführt worden sein.
Weitere Details und Hinweise zur Durchführung finden Sie auf der Seite der Wirtschaftskammer.
Quelle:
Portal der Wirtschaftskammer
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