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Steuerhinweise

Steuerfreier Reisekostenersatz gestrichen

28.09.06 | Alter: 4 Jahre |
Kategorie: Steuerhinweise

 

VfGH hebt Begünstigung von kollektiv-vertraglichen Dienstreisen auf. Die Anwendung lohngestaltender Vorschriften auf die lohnsteuerliche Behandlung von Dienstreisen ist gleichheits- und daher verfassungswidrig.

Steuerfreie Reisekosten gestrichen?

Mit Erkenntnis vom 22. 6. 2006, G 147/05 u. a., V 111/05 u. a. hat der VfGH die Gleichheitswidrigkeit jener Bestimmung im EStG, die die Ausweitung des Dienstreisebegriffes durch lohngestaltende Vorschriften und damit einer weitergehenden Möglichkeit der Auszahlung von steuerfreien Reisekostenersätzen des Arbeitgebers vorsieht, wegen unsachlicher Differenzierung zwischen verschiedenen Gruppen von Arbeitnehmern festgestellt und den vierten Satzes in § 26 Z 4 EStG 1988 i. d. F. BGBl. Nr. 818/1993 sowie die Reisekostenverordnung des BMF, BGBl. II Nr. 306/1997, per 31. 12. 2007 aufgehoben.

Quelle:  SWK-Online

Aufhebung der Steuerbegünstigung kollektivvertraglicher Dienstreisen ab 2008

vom VfGH beanstandete Verfassungswidrigkeit (Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz) besteht darin, dass Reisekostenersätze (insb Tagesgelder), die in lohngestaltenden Vorschriften (zB in Kollektivverträgen) vorgesehen sind, zeitlich länger abgabenfrei belassen werden können als nach der Legaldefinition des § 26 Z 4 EStG.

Der VfGH hat daher die Aufhebung des vierten Satzes im § 26 Z 4 EStG sowie der Reisekostenverordnung verfügt (VfGH 22. 6. 2006, G 147/05 ua, V 111/05 ua).

Da die Aufhebung allerdings erst per Ende 2007 in Kraft tritt, bleibt vorläufig noch alles beim Alten. Es ist zu erwarten, dass das Finanzministerium bis Ende 2007 eine Nachfolgeregelung erarbeiten wird. Wie diese aussehen wird, steht noch in den Sternen.

Quelle:  PVInfo

Die Konsequenzen für die Praxis

  • Bis zum 31. Dezember 2007 ändert sich nichts.
  • Ab dem 1. Jänner 2008 gibt es nur mehr die Abrechnung nach der Legaldefinition, sofern der Gesetzgeber untätig bleibt. Dies bedeutet, dass nur zeitlich begrenzt Verpflegungsgelder steuerfrei ausbezahlt werden können.
  • Zu erwarten ist, dass der Gesetzgeber in den nächsten 15 Monaten reagieren und ein neues Reisekostenrecht schaffen wird.

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