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MwSt. Rückvergütung

Cash Back

Aus rund 30 Staaten können sich österreichische Unternehmen die im Ausland gezahlten Mehrwertsteuern auf Dienstleistungen und Konsumationen (wie Hotels, Restaurants, Tagungen und Kongresse, Messen und Ausstellungen, Mietwagen, Fahrscheine, Taxi, Treibstoffe, Marktforschung etc.) zurückholen (s.  aktuelle Liste). - Die unterschiedlichen nationalen Gesetze, Vorschriften, Formulare, Spracherfordernisse und Gepflogenheiten schrecken aber viele Firmen ab, den Weg in den Steuerdschungel zum ausländischen Fiskus zu gehen. Zusammen verschenken sie damit Millionenbeträge! 

Mehrwertsteuer Rückerstattung mit Cash Back

Hier erbringt seit Jahren unser Partner, das internationale CASH BACK Netzwerk eine Spezialdienstleistung, in der miteinander verbundene Experten in jedem Land gerade diese Aufgaben professionell als Tagesgeschäft erledigen. Die österreichische CASH BACK Management GmbH in Wien übernimmt für die Kunden von Reiseabrechnung.at bevollmächtigt die Auslandsbelege österreichischer Klienten, sichtet und sortiert sie nach Art und Land und übergibt sie den ausländischen Kollegen im Franchise-Netzwerk zur Einreichung für die Rückvergütung. Nach erfolgter Erstattung kommen die Originalbelege mit dem Rückzahlungsbetrag (abzüglich einer Provision für diese Dienstleistung) an den Auftraggeber zurück. – damit haben Sie, als unser Kunde für alle Länder und Anträge nur einen einzigen, österreichischen Ansprech­partner, der Ihre Interessen zur Erzielung einer maximalen Rückholquote in 30 Ländern Europas vertritt. - Die Rückholung wird dadurch fast so einfach wie bei der inländischen Mehrwertsteuer.

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