Berechnung der Aufwandsentschädigung KV Elektro-Elektronik Industrie
Annahme für folgende Dienstreise nach Deutschland:
Abreise: ....................................Dienstag 08:00h von Linz
Grenzübertritt nach .Deutschland: ...Dienstag 10:00h
Grenzübertritt nach Österreich: ......Freitag 16:00h
Ankunft: ................................... Freitag: 18:00h
Mitarbeiter in der Beschäftigungsgruppe „F“
* Reisedaten im Jahr 2009 (=Basis der Taggelder)
Berechnung der Taggelder nach Kollektivvertrag:
(9) …Bei Reisen in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Stand 1.5.2008) gebühren Tag- und Nächtigungsgelder in der Höhe des jeweiligen Inlandstaggeldes bzw. -nächtigungsgeldes, soweit sich daraus ein höherer Anspruch als nach Abs. 1 oder 2 ergibt.
Erfolgt die Dienstreise mit dem Flugzeug, gilt als Zeitpunkt des Grenzübertrittes der tatsächliche Abflugszeitpunkt vom zuletzt benützten Flughafen im jeweiligen Staat; bei der Rückkehr in das Inland der Ankunftszeitpunkt am 1. inländischen Flughafen. Zwischenlandungen auf der Durchreise sind nicht zu berücksichtigen (siehe Abs. 1).
Das Taggeld für Deutschland nach Gebührenstufe 3 der Bundesbeamten wäre € 35,30.
Da Deutschland zum Stand des 1.5.2008 bereits Mitglied der EU war, gebührt das Auslands-Taggeld in der Höhe des Inlandstaggeldes, also € 43,96.
(10) Bei Auslandsdienstreisen besteht ein Anspruch auf das volle Auslandstaggeld für den betreffenden Staat für jeweils 24 Stunden.
Dauert der Aufenthalt im betreffenden Staat weniger als 24 Stunden, gebührt bis zu einer Dauer von
- bis zu 5 Stunden ..................................... kein Auslandstaggeld,
- mehr als 5 bis höchstens 8 Stunden ... 1/3 Auslandstaggeld,
- mehr als 8 bis höchstens 12 Stunden ... 2/3 Auslandstaggeld,
- mehr als 12 Stunden .............................. volles Auslandstaggeld.
Für die das Vielfache von 24 Stunden überschreitende Zeit gilt diese Aliquotierungsregel ebenfalls.
Das bedeutet, dass ab dem Zeitpunkt des (ersten) Grenzübertritts die Reise in 24-Stunden-Segmente eingeteilt werden muss:
| von |
| bis | Land | Segment |
| abgedeckt |
|
Dienstag | 08:00 | Dienstag | 10:00 | Österreich | Seg1 | INLAND |
|
|
Dienstag | 10:00 | Mittwoch | 10:00 | Deutschland | Seg2 | >12 Stunden = volles Taggeld |
| 43,96 |
Mittwoch | 10:00 | Donnerstag | 10:00 | Deutschland | Seg3 | >12 Stunden = volles Taggeld |
| 43,96 |
Donnerstag | 10:00 | Freitag | 10:00 | Deutschland | Seg4 | >12 Stunden = volles Taggeld |
| 43,96 |
Freitag | 10:00 | Freitag | 16:00 | Deutschland | Seg5 | 6 Stunden = mehr als 5 Stunden bis höchsten 8 Std. = 1/3 des Auslandstaggeldes= 1/3 x 43,69 |
| 14,65 |
Freitag | 14:00 | Freitag | 18:00 | Österreich | Seg6 | INLAND |
|
|
(11) Für die gesamte Reisezeit abzüglich der Dauer des (der) Auslandsreiseanteile(s) steht das Inlandstaggeld gemäß Abs. 6 zu. Dabei sind für die durch das Auslandstaggeld abgedeckten Reiseanteile folgende Stunden abzuziehen:
- 1/3 Auslandstaggeld ......... 4 Stunden,
- 2/3 Auslandstaggeld ......... 8 Stunden,
- volles Auslandstaggeld ... 24 Stunden.
Um die Inlandsanteile zu berechnen, müssen wir also die Gesamtreisezeit heranziehen und Zeiten abziehen, die durch das Auslandstaggeld abgedeckt sind. Ergänzen wir unsere Aufstellung wie folgt:
| von |
| bis | Land | Segment |
| abgedeckt |
|
Dienstag | 08:00 | Dienstag | 10:00 | Österreich | Seg1 | INLAND |
|
|
Dienstag | 10:00 | Mittwoch | 10:00 | Deutschland | Seg2 | >12 Stunden = volles Taggeld | 24 Std. | 43,96 |
Mittwoch | 10:00 | Donnerstag | 10:00 | Deutschland | Seg3 | >12 Stunden = volles Taggeld | 24 Std. | 43,96 |
Donnerstag | 10:00 | Freitag | 10:00 | Deutschland | Seg4 | >12 Stunden = volles Taggeld | 24 Std. | 43,96 |
Freitag | 10:00 | Freitag | 16:00 | Deutschland | Seg5 | 6 Stunden = mehr als 5 Stunden bis höchsten 8 Std. = 1/3 des Auslandstaggeldes= 1/3 x 43,69 | 4 Std. | 14,65 |
Freitag | 14:00 | Freitag | 18:00 | Österreich | Seg6 | INLAND |
|
|
Gesamtreisezeit: Dienstag 08:00h bis Freitag 18:00h = 3 Tage 10h = 82 Stunden
Auslandsreisezeit (durch Auslandstaggeld abgedeckt): 76 Stunden
Inlandstaggeld:
Gesamtreisezeit – Auslandsreisezeit = 82 Std. – 76 Std. = 6 Stunden
Für das Inland ergibt sich in diesem Fall ein höherer Wert, als die tatsächliche Reisezeit im Inland!
(6) Bei Inlandsdienstreisen besteht ein Anspruch auf Inlandstaggeld in der Höhe von € 43,9622 für jeweils 24 Stunden. Dauert die Dienstreise weniger als 24 Stunden, gebührt für
- bis zu 5 Stunden ..................................... kein Inlandstaggeld;
- mehr als 5 bis höchstens 8 Stunden ... 1/3 des Inlandstaggeldes (€ 14,66);
- mehr als 8 bis höchstens 12 Stunden ... 2/3 des Inlandstaggeldes (€ 29,31);
- mehr als 12 Stunden .............................. volles Inlandstaggeld (€ 43,96).
Für die das Vielfache von 24 Stunden überschreitende Zeit gilt diese Aliquotierungsregel ebenfalls.
Daraus folgt für die Berechnung des Inlandstaggeldes:
6 Stunden (mehr als 5 bis höchstens 8 Stunden) à 1/3 = € 14,66
Der gesamte Auszahlungsbetrag ist somit folgendermaßen zusammen:
| von |
| bis | Land | Segment |
| abgedeckt |
|
Dienstag | 08:00 | Dienstag | 10:00 | Österreich | Seg1 | INLAND |
|
|
Dienstag | 10:00 | Mittwoch | 10:00 | Deutschland | Seg2 | >12 Stunden = volles Taggeld | 24 Std. | 43,96 |
Mittwoch | 10:00 | Donnerstag | 10:00 | Deutschland | Seg3 | >12 Stunden = volles Taggeld | 24 Std. | 43,96 |
Donnerstag | 10:00 | Freitag | 10:00 | Deutschland | Seg4 | >12 Stunden = volles Taggeld | 24 Std. | 43,96 |
Freitag | 10:00 | Freitag | 16:00 | Deutschland | Seg5 | 6 Stunden = mehr als 5 Stunden bis höchsten 8 Std. = 1/3 des Auslandstaggeldes= 1/3 x 43,69 | 4 Std. | 14,66 |
Freitag | 14:00 | Freitag | 18:00 | Österreich | Seg6 | INLAND |
| 14,66 |
| Auszahlungsbetrag: |
| 161,20 | |||||
Im nächsten Schritt ist zu klären, wie hoch der steuerfreie bzw. steuerbare Anteil ist.
Berechnung nach Reisegebührenverordnung (RGV):
Seit dem Jahr 2008 gibt es das Wahlrecht für den Betrachtungszeitraum (Kalendertag oder 24 Stunden), sowie für den Teiler (Aliquotierung nach Zwölftel oder Drittel). Wenn diese jedoch im Kollektivvertrag festgelegt sind, werden danach auch die Berechnungen nach den steuerrechtlichen Bestimmungen durchgeführt.
Die Differenz (Überzahlung) zwischen gesetzlicher Basis und KV ist dann zu versteuern.
Ihre Anmerkungen zu diesem Beitrag
Goscinski aus Wien
Montag, 19.04.2010 17:50
Wenn man als Selbständige ein Projekt ca.1 Mo lang durchgehend im Ausland betreut, dabei auch andere Kunden besucht gilt auch die 5 Tageregel für das Taggeld? Wie soll man die anderen 25 Tage abrechnen? Danke für die Antwort.
Kommentar:
Nehme an, dass Sie sich mit der "5 Tageregel" auf den Zeitraum beziehen, nach dem das Taggeld nicht mehr steuerfrei ausbezahlt werden darf. Diese 5 Tage beziehen sich jedoch auf die "Kleine Dienstreise". In ihrem Fall ist eine tägliche Rückkehr wohl nicht zumutbar, daher fällt das unter "große Dienstreise". Der Zeitraum, wo das Taggeld steuerfrei ausbezahlt werden darf, erhöht sich damit auf 15 Tage.
Solange also der Kollektivvertrag keine anderen Taggeldsätze vorsieht, können Sie das Taggeld für den gesamten Zeitraum beantragen. Ab dem 15. Tag muss es jedoch versteuert werden.
Martin Steinkogler aus Linz Land
Montag, 19.04.2010 09:43
Wenn man zb. von Montag bis Freitag im Ausland ist und die Firma die Hotelkosten übernimmt, bekommt man dann nur das Taggeld oder auch das Nachtgeld?
Bitte um Antwort. Danke.
Kommentar:
Das Nächtigungsgeld steht nur dann zu, wenn man sozusagen auf eigene Kosten oder privat nächtigt. Wenn die Hotelkosten erstattet werden, steht es also nicht zu.
Taggelder sind davon aber unabhängig (berücksichtigt müssen evtl. Geschäftsessen werden).
